Digitale Ausstattung der Schülerschaft
Wir haben uns auf den Weg gemacht
Liebe Eltern,
die Digitalisierung hat in den vergangenen Jahren – auch Corona-bedingt – einen mächtigen Schub erhalten. Der schulische Alltag wird zunehmend digitalisiert. Auch die curricularen Vorgaben fordern die Vermittlung von Medienkompetenzen. Für Schulen in Niedersachsen gilt diesbezüglich seit 2020 der „Orientierungsrahmen Medienbildung“. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen haben mit dem Digitalpakt die Finanzierung der Infrastruktur an Schulen sichergestellt. Wir sehen uns daher in der Pflicht, unsere Schülerschaft behutsam und sensibel zu digitalisieren.
An unserer Schule hat sich die Projektgruppe „Digitalisierung“ – in der Eltern, Schüler und Lehrkräfte vertreten sind – in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik der Digitalisierung der Schule beschäftigt. Sowohl Fragen der technischen Ausstattung, als auch unterrichtliche Fragen wurden und werden in Erziehungsgemeinschaft diskutiert.
Beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 sind die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 im Rahmen eines "Pilot-Projektes" elternfinanziert mit iPads ausgestattet worden. Begleitet wurde dieses "Pilot-Projekt" von einer breit angelegten Fortbildungsinitiative unter dem Arbeitstitel #digideen, bei der die Lehrerinnen und Lehrer - unterstützt von eigenen und externen Experten - fachbezogen eine Sammlung von Unterrichtsideen unter Einbezug digitaler Technik erarbeiteten, erprobten und evaluierten.
Am Ende des Schuljahres 2022/23 fasste die Schulkonferenz der Ursulaschule den Beschluss, die Einführung von iPads im Jahrgang 7 zum Regelfall zu machen. Gleichzeitig wurde es aber auf der Gundlage der gewonnenen Erfahrungen für notwendig befunden, die konzeptionelle Umsetzung einer Überarbeitung zu unterziehen. Insbesondere geht es dabei um das richtige Maß an Freiheit bzw. Einschränkung der Schülergeräte im Unterricht. Seit November 2023 laufen dazu Testphasen in den Jahrgängen 8, 9 und 10.
Warum digitale Arbeitsgeräte in Schülerhand? Warum eine 1:1 Ausstattung?
Wir halten die Einführung eines digitalen Arbeitsgerätes ab Klasse 7 (aufsteigend) für notwendig, weil wir uns in der Verantwortung sehen, unsere Schülerinnen und Schüler auf die Veränderungen der Gesellschaft durch die fortschreitende Digitalisierung vorzubereiten. Es geht dabei darum, nicht nur einen kompetenten, sondern auch einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Das verstehen wir unter digitaler Bildung. Wir möchten dabei sinnvolle Alternativen zur oftmals eher konsumorientierten Nutzung digitaler Medien aufzeigen und digitale Geräte auch als Arbeits- und Kulturzugangsgeräte begreifen.
Dabei sollen vor allem die Potenziale digitaler Medien im Bereich der Zusammenarbeit (Kollaboration), der Datenverarbeitung und der Informationsbeschaffung eine Rolle spielen. Auch selbstgesteuertes Lernen wollen wir begleiten. Gleichzeitig können wir Kinder auf eine andere Art und Weise erreichen als Elternhäuser und in Hinblick auf mögliche Gefahren im Internet sensibilisieren. Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler dazu anleiten, auch im Internet, wie z. B. in sozialen Netzwerken, die Rechte und Gefühle anderer Menschen zu achten.
Unsere medienpädagogischen Ziele können nicht mehr über eine stundenweise Nutzung unserer PC-Räume im Rahmen des ITG-Unterrichts erreicht werden. Mobile Endgeräte bieten den Schülern sehr viel mehr Möglichkeiten. Voraussetzung dafür ist aber, dass das eigene digitale Arbeitsgerät in der Schule und zu Hause verfügbar sein muss. Mobile Endgeräte sind inzwischen auch in Prüfungssituationen, wie dem Zentralabitur, als Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Warum kein „Bring Your Own Device“? Warum iPads?
Alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte müssen dieselbe Technik besitzen, damit mobiles Lernen gelingen kann. Konzepte, in denen jeder ein eigenes Gerät mit unterschiedlichem Betriebssystem, Software etc. mitbringt (BYOD), haben sich nicht bewährt. Das ist die Erfahrung vieler Pilotschulen zum Einsatz neuer Technologien, die Vertreter unserer Arbeitsgruppe besucht haben. Wir haben uns dafür entschieden, iPads als mobile Endgeräte einzuführen. Diese Geräte sind im schulischen Kontext aktuell aus verschiedenen Gründen führend (vgl. FAQ). Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren mit Leihgeräten bestätigen dies.
Was ist schon passiert? Wo stehen wir?
Im März 2020 ist zunächst das gesamte Lehrerkollegium mit iPads ausgestattet worden. Außerdem konnten wir unsere technische Infrastruktur in Bezug auf Präsentationstechnik (AppleTVs in allen Klassenräumen), Internetanbindung (Glasfaseranschluss 1Gbit/s synchron) und WLAN-Ausleuchtung grundlegend verbessern. Im März 2021 sind dann erste Jahrgänge 1:1 mit elternfinanzierten iPads ausgestattet worden. Zu Beginn des folgenden Schuljahres wurde dies dann auf die höheren Jahrgänge ausgeweitet. FÜr die Jahrgänge 5 und 6 stehen Leihgeräte bereit, die bei Bedarf für einzelne Unterrichtstunden ausgegeben und genutzt werden.
Wie werden die Geräte im Unterricht eingesetzt?
Die Funktion der iPads für mobiles Lernen beschränkt sich nicht nur darauf, jederzeit auf das Internet zugreifen zu können. Das iPad ist ein digitales Arbeitsgerät für viele Zwecke. Es dient als Präsentationsmedium, Wörterbuch, interaktives Lernmedium, der Kommunikation und unterstützt kooperatives und eigenverantwortliches Lernen. Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit der digitalen Heftführung. Es ist als Arbeitsgerät eine Ergänzung im modernen Unterricht, das die Lernkultur verändert. Die Fachgruppen an der Ursulaschule sind gerade damit beschäftigt, Konzepte zur Vermittlung von Medienkompetenzen sowie generell Einsatzmöglichkeiten für digitale Arbeitsgeräte zu entwickeln und (mittelfristig) auch in den schuleigenen Curricula zu verankern. Ausgangspunkt ist dabei unser seit langem bewährtes, in Klasse 5 einsetzendes ITG-Curriculum (Informationstechnische Grundbildung).
Was kosten die Geräte? Gibt es finanzielle Unterstützung?
Wir sind natürlich bemüht, die Kosten für die Eltern möglichst niedrig zu halten, und lassen uns vor jeder Bestellung Angebote von verschiedenen Apple Education Händlern machen. Aktuell können wir zum Beispiel das iPad 2021 64GB (9. Gen) für einen Preis von 370,- Euro im Rahmen einer Schulbestellung anbieten (Stand Januar 2024). Es besteht außerdem die Option, den Kauf zu finanzieren, um die Anschaffungskosten zu "verteilen" (10 oder 20 Monate mit 0% eff. Jahreszins oder 36 Monate mit 3,9% eff. Jahreszins.)
Wir sind uns bewusst, dass die Kosten für Elternhäuser eine finanzielle Herausforderung darstellen können. Wir versuchen daher, so gut wie möglich zu unterstützen. Die Schulstiftung hat ihren Schulen im Rahmen eines „Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht“ einen Pool von Geräten zur Verfügung gestellt, mit denen wir zum Beispiel Eltern, die Lernmittelfreiheit oder Schulgeldbefreiung beantragt haben, schnell und formlos helfen können (vgl. FAQ).
FAQs
Im Folgenden versuchen wir die häufigsten praktischen Fragen zur Einführung der iPads als schulisches Lehr- und Lernmittel zu beantworten.
Technik
Wir empfehlen die Anschaffung eines iPad 2021, 9. Generation, 10,2“, 64 GB, WiFi, alternativ die Variante mit 256 GB Arbeitsspeicher. Das Gerät muss durch eine Hülle geschützt und gegen Beschädigung und Diebstahl versichert sein.
Kosten und Beschaffung
Derzeit kostet das iPad 2021 64GB im Rahmen einer Schulbestellung 370,- € (Stand Januar 2024). Dazu kommen eine Hülle, ein Stift und eine Geräteversicherung. Über die Kostendetails und den Bestellvorgang informieren wie Sie im Rahmen des Elternabends.
Nutzung im Unterricht und Steuerung
In den vergangenen Jahren hat die Projektgruppe Digitalisierung Verhaltensregeln zur Nutzung der iPads im Unterricht bzw. im Schulalltag aufgestellt. Diese werden nun allen Schülern vor dem Einsatz der iPads im Unterricht ausgehändigt und müssen von Schülern und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Der zentrale Aspekt ist, dass die Geräte im Schulalltag ausschließlich als Arbeitsmittel zu nutzen sind. Daher wird der Zugriff auf privat installierte Apps verhindert. Die von der Schule installierten Apps werden im Unterricht nur in Rücksprache mit (oder auf Anweisung durch) den Fachlehrer verwendet. Bilder, Fotos oder Tonaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und nach Zustimmung der aufgenommenen Personen erstellt werden und keinesfalls außerhalb des schulischen Rahmens gespeichert, weitergeleitet oder veröffentlicht werden (§ 201aStGB).