Simulation eines Prozesses

Simulation eines Prozesses

Das Land Niedersachsen feiert 2021 seinen 75. Geburtstag. Im Vorfeld der Feierlichkeiten am 1. November 2021 fand eine Veranstaltung mit der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza im Landgericht Osnabrück statt, an der auch die zwei Politik-Wirtschaft-Leistungskurse der Ursulaschule teilgenommen haben.

Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 und der Wiedervereinigung zwischen den beiden Staaten kam es aufgrund der tödlichen Schüsse an der Mauer und dem Schießbefehl zu zahlreichen Gerichtsverfahren, den sogenannten Mauerschützenprozessen, und damit zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Mauerschützenprozess im Schwurgerichtssaal des Osnabrücker Landgerichts verhandelt und simuliert. Frau Havliza übernahm den Vorsitz und der Landgerichtspräsident Herr Dr. Veen war Beisitzer. Die weiteren Prozessbeteiligten waren Richter am Landgericht. Der zu verhandelnde Fall beruhte auf einer wahren Begebenheit. Angeklagt war der Grenzsoldat, der im Februar 1989 den 20-jährigen Chris Gueffroy bei seiner Flucht aus der DDR erschossen hatte. Der 22-jährige Grenzsoldat erhielt von der DDR dafür eine Prämie sowie einen Orden. In der Bundesrepublik wurde er wegen Totschlags angeklagt.

Die simulierte Gerichtsverhandlung folgte dem klassischen Ablauf eines Verfahrens. Allerdings hatten die Schülerinnen und Schüler als Zuschauer die Gelegenheit, zum Beispiel den Angeklagten zum Tathergang und seinen persönlichen Hintergründen zu befragen.

Nach den Plädoyers sollten die Schüler anonym bestimmen, ob der Angeklagte verurteilt werden soll und welches Strafmaß, ob Bewährungs- oder Freiheitsstrafe, Anwendung finden soll. Die Mehrheit der Abiturienten entschied sich für eine Bewährungsstrafe. Damit urteilten sie wie der Bundesgerichtshof, der das abschließende Urteil im wahren Fall sprach. Nach der Urteilsverkündung begründeten die Schülerinnen und Schüler, wie sie persönlich geurteilt hatten. Frau Havliza sprach den Abiturienten ein großes Lob aus, sie hätten sehr differenziert und reflektiert den Fall betrachtet und viele ihrer geäußerten Gedanken seien auch Bestandteil des Urteils des Bundesgerichtshofes gewesen.

Der Fall bot Gelegenheit, wesentliche juristische Grundsätze, wie zum Beispiel die Rückwirkungsklausel, zu thematisieren, und Fragen zu erörtern, wer zum Beispiel die Verantwortung für einen Schießbefehl und dessen Ausführung trägt und wo die Grenzen zwischen Recht und Gerechtigkeit verlaufen.

Von allen Beteiligten wurde abschließend der große Gewinn dieser Veranstaltung gewürdigt.

Statements von Schülerinnen und Schülern:

Text: C. Koltermann / Fotos: Frau Dr. Höcherl, C. Koltermann
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Das Gymnasium Ursulaschule, 1865 von Ursulinen gegründet, ist eine katholische Schule in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück. Wir sind ein staatlich anerkanntes Gymnasium und nutzen darüber hinaus als freie Schule unsere vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.

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